Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

« Back to Glossary Index

Definition

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) ist eine Sonderbauverordnung der deutschen Bundesländer. Sie legt die Mindestanforderungen an den Bau und den Betrieb von Gebäuden und Plätzen fest, in denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten. Ziel der VStättVO ist es, Brände zu verhüten und sicherzustellen, dass im Ernstfall (z. B. bei einer Panik oder einem Feuer) alle Personen den Ort sicher verlassen können.

Wann findet die VStättVO Anwendung?

Die Verordnung greift in der Regel bei:

  • Innenräumen: Versammlungsstätten mit mehr als 200 Besucherplätzen.
  • Sportstadien: Versammlungsstätten im Freien mit mehr als 5.000 Besucherplätzen.
  • Schulen & Museen: Je nach Größe der Aula oder der Ausstellungsflächen.

Relevante Punkte für den Sicherheitsdienst

Für uns als Sicherheitsdienstleister sind vor allem die Betriebsvorschriften der VStättVO entscheidend, die wir im Rahmen eines Sicherheitskonzepts umsetzen:

  1. Rettungswege: Diese müssen jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Das Abstellen von Gegenständen (Mülltonnen, Equipment) ist streng untersagt.
  2. Besucherkapazität: Die in der Baugenehmigung festgelegte maximale Personenzahl darf niemals überschritten werden (Kontrolle durch Crowd Management).
  3. Brandsicherheitswache: Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren oder auf Bühnen mit mehr als 200 m² Grundfläche ist oft eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben.
  4. Verantwortliche Personen: Die VStättVO schreibt vor, wer während des Betriebs anwesend sein muss (z. B. der Betreiber oder ein beauftragter Veranstaltungsleiter).

Warum ist die Einhaltung so wichtig?

Verstöße gegen die VStättVO sind kein Kavaliersdelikt. Sie können zur sofortigen Räumung oder Schließung einer Veranstaltung durch das Ordnungsamt führen. Zudem haften Veranstalter persönlich, wenn Sicherheitsauflagen missachtet werden und es zu Personenschäden kommt.

« Back to Glossary Index