KRITIS (Kritische Infrastrukturen)

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Definition

Unter KRITIS versteht man Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung würde zu nachhaltigen Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen.

Seit 2024/2025 unterliegen KRITIS-Betreiber durch das neue KRITIS-Dachgesetz und die NIS-2-Umsetzung deutlich strengeren gesetzlichen Auflagen zum physischen und digitalen Schutz.

Die KRITIS-Sektoren

Nach aktueller Rechtslage werden zehn Sektoren als kritisch eingestuft:

  1. Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme)
  2. Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung)
  3. Ernährung (Lebensmittelproduktion und -handel)
  4. IT und Telekommunikation
  5. Gesundheit (Krankenhäuser, Arzneimittel)
  6. Finanz- und Versicherungswesen
  7. Transport und Verkehr (Logistik, Häfen, Flughäfen, Bahn)
  8. Siedlungsabfallentsorgung
  9. Weltraum (Bodenstationen)
  10. Öffentliche Verwaltung

Gesetzliche Neuerungen: Das KRITIS-Dachgesetz

Bisher lag der Fokus stark auf der IT-Sicherheit (BSIG). Das neue KRITIS-Dachgesetz rückt nun den physischen Schutz (Resilienz) in den Mittelpunkt.

Wesentliche Anforderungen für Betreiber:

  • Risikoanalysen: Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Analysen bezüglich physischer Bedrohungen (Sabotage, Terrorismus, Naturkatastrophen).
  • Resilienzmaßnahmen: Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen (z. B. spezialisierter Werkschutz, Zutrittskontrollsysteme, Perimetersicherung).
  • Meldepflichten: Störungen der physischen Sicherheit müssen – analog zu IT-Sicherheitsvorfällen – an die zuständigen Bundesbehörden (BSI / BBK) gemeldet werden.
  • Nachweispflicht: Betreiber müssen alle zwei bis vier Jahre nachweisen, dass sie angemessene Schutzvorkehrungen getroffen haben.

Anforderungen an den Sicherheitsdienst im KRITIS-Umfeld

Ein herkömmlicher Wachdienst reicht für KRITIS-Anlagen oft nicht aus. Erforderlich sind:

  • Erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfungen: Personal muss oft eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchlaufen.
  • Spezifische Qualifikationen: Einsatz von Fachkräften für Schutz und Sicherheit oder GSSK mit Zusatzwissen in der Interventionslogistik.
  • Technologie-Integration: Einbindung von GPS-Tracking, Wächterkontrollsystemen und moderner Sensorik in die Mobile Einsatzzentrale.

Warum ist KRITIS-Schutz heute so wichtig?

Die Bedrohungslage hat sich durch hybride Kriegsführung, Sabotageakte (z. B. an Pipelines oder Bahnstrecken) und extremere Wetterereignisse verschärft. KRITIS-Schutz bedeutet heute Resilienzmanagement: Die Fähigkeit, Angriffe abzuwehren oder die Funktionsfähigkeit nach einem Vorfall schnellstmöglich wiederherzustellen.

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