Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Pabst-Dienstleistungs GmbH für die Vermietung von Bauzäunen und Absperrtechnik
(Stand Februar 2026)

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Bauzäune, Bühnengitter, Polizeigitter, Mannesmann-Gitter sowie sonstige Absperr- und Veranstaltungstechnik zwischen der Pabst-Dienstleistungs GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden.
  2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB).
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übergabe der Mietgegenstände zustande.
  3. Bei Online-Buchungen stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung zustande.

§3 Mietgegenstand und Mietzeit

  1. Vermietet werden die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände.
  2. Die Mietzeit beginnt mit Abholung durch den Kunden oder Auslieferung durch den Vermieter.
  3. Die Mietzeit endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe im Lager des Vermieters oder Abholung.
  4. Mindestmietdauer für Bauzäune beträgt eine Woche, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
  5. Angefangene Miettage werden voll berechnet.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die vereinbarten Preise gemäß Angebot oder Preisliste.
  2. Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
  4. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
  5. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter die Herausgabe der Mietgegenstände verlangen.

§5 Lieferung, Aufbau, Gefahrübergang

  1. Lieferung, Auf- und Abbau erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Der Einsatzort muss frei zugänglich, befahrbar und geeignet sein.
  3. Die Gefahr geht auf den Kunden über bei Abholung mit Übergabe, bei Lieferung mit Abladen am Einsatzort.
  4. Der Kunde trägt während der Mietzeit das volle Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung – auch ohne eigenes Verschulden.

§6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sachgerecht und zweckentsprechend zu verwenden.
  2. Eine Weitervermietung oder Standortverlagerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass gesetzliche Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie örtliche Bau-und Versammlungsauflagen eingehalten werden.
  4. Veränderungen an den Mietgegenständen sind unzulässig.
  5. Beschädigungen oder Verlust sind unverzüglich anzuzeigen.
  6. Die Mietgegenstände sind in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
    Insbesondere sind Bühnengitter frei von Aufklebern, Kleberesten, Folien, Beschriftungen,
    Farbanhaftungen oder sonstigen Verschmutzungen zurückzugeben.
    Erfolgt die Rückgabe nicht in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand, ist der Vermieter berechtigt,
    eine Reinigungspauschale in Höhe von 15,00 EUR pro Bühnengitter nachträglich in Rechnung zu stellen.
    Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, Bauzäune und insbesondere mit Planen versehene Bauzäune
    ordnungsgemäß gegen Windlasten zu sichern. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichende
    Beschwerung (z.B. Betonfüße), standsichere Aufstellung sowie – sofern erforderlich –
    zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Abspannungen.
    Das eigenständige Einschneiden oder Beschädigen von Planen zur Windentlastung ist unzulässig.
    Für Schäden infolge unzureichender Sicherung oder unsachgemäßer Maßnahmen haftet der Kunde vollumfänglich.
  8. Bei angekündigten oder erkennbaren Windgeschwindigkeiten ab Windstärke 6 Beaufort
    (starker Wind, ca. 39–49 km/h) ist der Kunde verpflichtet, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
    zu ergreifen oder Planen vollständig zu entfernen, sofern keine ausreichende statische
    Sicherung gewährleistet werden kann.
    Unterlässt der Kunde diese Maßnahmen, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden
    vollumfänglich. Eine Berufung auf höhere Gewalt ist in diesem Fall ausgeschlossen.

§7 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden während der Mietzeit, insbesondere für Diebstahl, Vandalismus, Sturm- und Wetterschäden, Transportschäden und unsachgemäße Nutzung.
  2. Beschädigte oder verlorene Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
  3. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
  4. Werden Bauzaun-Planen beschädigt oder eingeschnitten zurückgegeben – insbesondere infolge
    unsachgemäßer Behandlung oder eigenständigen Einschneidens bei Windbelastung – ist der Kunde
    zum Ersatz verpflichtet. Der Ersatz erfolgt zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungspreis,
    der derzeit 13,90 EUR netto pro Plane beträgt, zuzüglich einer Anbringungspauschale
    in Höhe von 5,00 EUR pro Plane. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,
    dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§8 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§9 Mängel

  1. Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich zu prüfen.
  2. Offensichtliche Mängel sind sofort anzuzeigen.
  3. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
  4. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Vermieters Nachbesserung oder Austausch.

§10 Stornierung

  1. Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
  2. Es gelten folgende Stornopauschalen:
      – bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 %
      – bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 %
      – bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 %
      – bis 7 Tage vor Mietbeginn: 100 %
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Für Verbraucher gilt bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.

§11 Überschreitung der Mietzeit

  1. Wird die Mietzeit überschritten, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
  2. Für jeden zusätzlichen Tag wird die vereinbarte Tagesmiete berechnet.
  3. Die Fortsetzung des Gebrauchs gilt nicht als automatische Vertragsverlängerung.

§12 Eigentum und Sicherungsrechte

  1. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum der Pabst-Dienstleistungs GmbH.
  2. Bei Pfändung oder Zugriff Dritter hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu informieren.

§13 Höhere Gewalt

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder Streik.

§14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens.

§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt deutsches Recht.
2. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.
3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.