Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

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Definition

Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Sicherheitskräfte in Deutschland, die besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben. Im Gegensatz zur reinen „Unterrichtung“ muss hierbei eine umfassende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfolgreich abgelegt werden.

Sie dient dem Nachweis, dass die Sicherheitskraft über die notwendigen rechtlichen, fachlichen und menschlichen Kompetenzen verfügt, um Eingriffe in Rechte Dritter korrekt vorzunehmen.

Für welche Tätigkeiten ist die Sachkunde Pflicht?

Nach der neuesten Fassung der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) ist die Sachkundeprüfung zwingend erforderlich für:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Citystreifen, Bestreifung von Parks).
  2. Ladendetektive (Schutz vor Ladendiebstahl).
  3. Türsteher im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
  4. Leitendes Personal in Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge.
  5. Leitendes Personal bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
  6. Gewerbetreibende (Inhaber eines Sicherheitsdienstes) selbst.

Inhalte der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Multiple Choice) und einem mündlichen Teil. Die neuesten Fassungen der Prüfungsfragen legen verstärkten Wert auf:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Abgrenzung zum Polizeirecht.
  • Privatrecht: BGB (Notwehr, Selbsthilfe), Strafrecht (StGB), Waffenrecht.
  • Umgang mit Menschen: Deeskalationstechniken, interkulturelle Kompetenz und Verhalten in Konfliktsituationen.
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V23): Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Sicherheitstechnik: Grundlagen der Übertragungs- und Alarmtechnik.

Der Prüfungsablauf

Die schriftliche Prüfung (Struktur & Zeit)

Die schriftliche Sachkundeprüfung wird bundeseinheitlich durchgeführt und findet in der Regel am dritten Donnerstag jedes Monats statt.

  • Anzahl der Fragen: 72 Fragen (Multiple-Choice-Verfahren).
  • Zeitlimit: Du hast exakt 120 Minuten (2 Stunden) Zeit.
  • Bestehensgrenze: Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt werden.
  • Themenschwerpunkte: Die Fragen sind unterschiedlich gewichtet. Rechtsthemen (BGB, StGB, Bewachungsrecht) machen den größten Teil der Punkte aus.

Wo legt man die Prüfung ab?

Die Prüfung wird ausschließlich vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.

  • In der Regel meldet man sich bei der IHK an, die für den eigenen Wohnsitz oder den Sitz des Arbeitgebers zuständig ist.
  • Wichtig: Es handelt sich um eine staatlich anerkannte Prüfung. Private Sicherheitsakademien dürfen die Prüfung selbst nicht abnehmen, sondern nur darauf vorbereiten.

Wo kann man sich vorbereiten?

Es gibt verschiedene Wege, um die notwendige Prüfungsreife zu erlangen:

  1. Zertifizierte Bildungsträger: Private Sicherheitsschulen bieten Vorbereitungskurse an (Dauer meist 1 bis 4 Wochen). Diese sind oft über Bildungsgutscheine (Arbeitsagentur) förderfähig.
  2. Online-Akademien: Es gibt spezialisierte Plattformen mit App-Unterstützung und Prüfungssimulatoren, die ein flexibles Lernen ermöglichen.
  3. Selbststudium: Mit Fachliteratur (z. B. vom Boorberg Verlag) und offiziellen Übungsfragen können sich Disziplinierte auch eigenständig vorbereiten.
  4. Inhouse-Schulungen: Große Sicherheitsdienstleister (wie wir) unterstützen ihre Mitarbeiter oft intern bei der Vorbereitung auf die Sachkunde.
MerkmalDetails
Fragenanzahl72 Multiple-Choice Fragen
Prüfungszeit120 Minuten
PrüfungsortZuständige IHK
BestehensgrenzeMind. 50 % (schriftlich & mündlich separat)

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